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Angelgenehmigungen in
Finnland |
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Das dreigliedrige
System
1. Wurmangeln und Eisangeln gehören zu den finnischen Jedermannsrechten
und können kostenlos betrieben werden. Davon ausgenommen sind die Seen
zum Angeln auf Regenbogenforellen bzw. andere spezielle Fischgründe.
2. Für andere Angelmethoden und für den Krebsfang benötigen Personen von
18-64 Jahren folgende Genehmigungen: a) staatliche Fischereiabgabe
(valtion kalastuksenhoitomaksu) und b)
Angelerlaubnis.
3. Personen unter 18 und über 65 Jahren sind berechtigt, ohne entrichten
der staatlichen Fischereiabgabe und ohne weitere Angelgebühren mit einer
Rute und einem Köder zu angeln, davon ausgenommen sind Stromschnellen
und spezielle Gewässer mit Angelverbot. Für sonstiges Angeln benötigen
sie eine Angelerlaubnis. |
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Die staatliche Fischereiabgabe kann bei
Banken, an Bankautomaten, über das Homebanking und im Internet unter
www.mmm.fi/kalastus sowie
bei Postämtern entrichtet werden. |
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Entrichten der
Abgaben und Genehmigungen
a) Die staatliche Fischereiabgabe muss auf das Konto des
finnischen Land- und Forstwirtschaftsministeriums im Voraus bezahlt
werden. Bankverbindung: Nordea, Kto.Nr. 166030-101496 (IBAN:
FI1716603000101496, SWIFT: NDEAFIHH). Gebühren: ein Jahr 22 € / 7 Tage 7
€.
b) Die drei Alternativen zur Besorgung der Angelerlaubnisse:
1. Gesamtgenehmigung von Kalapassi für das
Spinnangeln auf den großen Seen der Region Tampere. Der
Schleppangler kann mit mehreren Ruten und Ködern angeln.
2. Die Angelgenehmigung für die Gewässer der
jeweiligen Verwaltungsregion (läänikohtainen
viehekalastusmaksu) berechtigt zum Angeln mit einer Rute und einem Köder.
Gebühren: ein Jahr 29 € / 7 Tage 7 €. Wer in der Region Tampere
angeln will, hat die Gebühr der Verwaltungsregion Tampere auf das Konto
Nr. 166030-106602 (IBAN: FI8916603000106602, SWIFT: NDEAFIHH) bei der
Nordea-Bank zu entrichten. Die Köderkarte gilt nicht für Stromschnellen
und für spezielle Gewässer mit Angelverbot.
3. Die Erlaubnis einer Vereinigung privater
Gewässereigentümer oder eines sonstigen Gewässereigentümers
wird für das Fischen mit Netzen, Reusen oder bei ähnlichem Angeln, für
Stromschnellen und größere natürliche Angelweiher benötigt. Die
Angelgenehmigung für die Gewässer der jeweiligen Verwaltungsregion kann
man in der Regel auch bei einer Vereinigung privater Gewässereigentümer
günstig erstehen, die Angelgebiete sind jedoch oft recht begrenzt. |
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