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Angelgenehmigungen in Finnland
 
Das dreigliedrige System

1. Wurmangeln und Eisangeln gehören zu den finnischen Jedermannsrechten und können kostenlos betrieben werden. Davon ausgenommen sind die Seen zum Angeln auf Regenbogenforellen bzw. andere spezielle Fischgründe.

2. Für andere Angelmethoden und für den Krebsfang benötigen Personen von 18-64 Jahren folgende Genehmigungen: a) staatliche Fischereiabgabe (valtion kalastuksenhoitomaksu) und b) Angelerlaubnis.

3. Personen unter 18 und über 65 Jahren sind berechtigt, ohne entrichten der staatlichen Fischereiabgabe und ohne weitere Angelgebühren mit einer Rute und einem Köder zu angeln, davon ausgenommen sind Stromschnellen und spezielle Gewässer mit Angelverbot. Für sonstiges Angeln benötigen sie eine Angelerlaubnis.
 
Die staatliche Fischereiabgabe kann bei Banken, an Bankautomaten, über das Homebanking und im Internet unter www.mmm.fi/kalastus  sowie bei Postämtern entrichtet werden.
 
Entrichten der Abgaben und Genehmigungen

a) Die staatliche Fischereiabgabe muss auf das Konto des finnischen Land- und Forstwirtschaftsministeriums im Voraus bezahlt werden. Bankverbindung: Nordea, Kto.Nr. 166030-101496 (IBAN: FI1716603000101496, SWIFT: NDEAFIHH). Gebühren: ein Jahr 22 € / 7 Tage 7 €.

b) Die drei Alternativen zur Besorgung der Angelerlaubnisse:

1. Gesamtgenehmigung von Kalapassi für das Spinnangeln auf den großen Seen der Region Tampere. Der Schleppangler kann mit mehreren Ruten und Ködern angeln.

2. Die Angelgenehmigung für die Gewässer der jeweiligen Verwaltungsregion (läänikohtainen viehekalastusmaksu) berechtigt zum Angeln mit einer Rute und einem Köder. Gebühren: ein Jahr 29 € / 7 Tage 7 €. Wer in der Region Tampere angeln will, hat die Gebühr der Verwaltungsregion Tampere auf das Konto Nr. 166030-106602 (IBAN: FI8916603000106602, SWIFT: NDEAFIHH) bei der Nordea-Bank zu entrichten. Die Köderkarte gilt nicht für Stromschnellen und für spezielle Gewässer mit Angelverbot.

3. Die Erlaubnis einer Vereinigung privater Gewässereigentümer oder eines sonstigen Gewässereigentümers wird für das Fischen mit Netzen, Reusen oder bei ähnlichem Angeln, für Stromschnellen und größere natürliche Angelweiher benötigt. Die Angelgenehmigung für die Gewässer der jeweiligen Verwaltungsregion kann man in der Regel auch bei einer Vereinigung privater Gewässereigentümer günstig erstehen, die Angelgebiete sind jedoch oft recht begrenzt.

 
Angelgenehmigungen sind bei örtlichen Angelsport- und Sportgeschäften sowie an Tankstellen und in Dorfläden erhältlich.