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Angelgenehmigungen in
Finnland |
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Das dreigliedrige
System |
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1. Wurmangeln, Eisangeln und das Angeln
auf Ostseehering mit einem Paternoster und einer Rute gehören zu den finnischen Jedermannsrechten
und können kostenlos betrieben werden. Davon ausgenommen sind die Seen
zum Angeln auf Regenbogenforellen bzw. andere spezielle Fischgründe.
2. Für andere Angelmethoden und für den Krebsfang benötigen Personen von
18-64 Jahren folgende Genehmigungen: A) staatliche Fischereiabgabe
(kalastonhoitomaksu). Fischereiabgabe berechtigt zum Angeln mit
künstlichen Ködern und einer Rute (davon ausgenommen sind die
Sondergewässer). Für sonstiges Angeln benötigen sie eine
B) Angelerlaubnis.
3. Personen unter 18 und über 65 Jahren sind berechtigt, ohne entrichten
der staatlichen Fischereiabgabe und ohne weitere Angelgebühren mit einer
Rute und einem Köder zu angeln, davon ausgenommen sind Stromschnellen
und spezielle Gewässer mit Angelverbot. Für sonstiges Angeln benötigen
sie eine Angelerlaubnis. |
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Wurmangeln gehören zu den finnischen Jedermannsrechten
und können kostenlos betrieben werden. |
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Entrichten der
Abgaben und Genehmigungen |
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a) Sie können die staatliche
Fischereiabgabe für ein ganzes Jahr (47 Euro), für einen Zeitraum
von sieben Tagen (16 Euro) oder für einen Tag (6 Euro) entrichten. Sie
können Fischereiabgabe in R-Kiosks und über das Internet unter
http://www.eraluvat.fi/en
kaufen. Die Abgabe kann u.a. in den Naturzentren des Amts für
Staatswälder entrichtet werden.
b) Die zwei Alternativen zur Besorgung der Angelerlaubnisse:
1. Gesamtgenehmigung von
Kalapassi (Fishing Pass) für das
Spinnangeln auf den großen Seen der Region Tampere. Der
Schleppangler kann mit mehreren Ruten und Ködern angeln.
2. Die
Erlaubnis einer Vereinigung privater Gewässereigentümer oder eines
sonstigen Gewässereigentümers
wird für das Fischen mit Netzen, Reusen oder bei ähnlichem Angeln, für
Stromschnellen und größere natürliche Angelweiher benötigt. Die
Angelgenehmigung für die Gewässer der jeweiligen Verwaltungsregion kann
man in der Regel auch bei einer Vereinigung privater Gewässereigentümer
günstig erstehen, die Angelgebiete sind jedoch oft recht begrenzt. |
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Die staatliche Fischereiabgabe
berechtigt zum Angeln mit künstlichen Ködern und einer Rute. Davon
ausgenommen sind Stromschnellen und Fließgewässer in
Wanderfischgewässern sowie die Sondergewässer z.B. kleine Besatzseen. |
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