ZANDERLAND - Deutsch - Angelgenehmigungen in Finnland

 

Tampere Region - Finland

 
Zanderland
Region Tampere
Fischarten
Angelgenehmigungen
Seen
Stromschnellen
Unterkunft
Angeltouren
Eisangeln
Angelkalender
Fischmahlzeiten
Fischmarkt
Video
Fotogallery
Aktivitäten in der Natur
Eis und Schnee
Wetter, Reisen usw.
Buchung & Information
Impressum
 
 
 
 
 

 
 
 
 

 
 
 
 
Angelgenehmigungen in Finnland
 
Das dreigliedrige System
1. Wurmangeln, Eisangeln und das Angeln auf Ostseehering mit einem Paternoster und einer Rute gehören zu den finnischen Jedermannsrechten und können kostenlos betrieben werden. Davon ausgenommen sind die Seen zum Angeln auf Regenbogenforellen bzw. andere spezielle Fischgründe.

2. Für andere Angelmethoden und für den Krebsfang benötigen Personen von 18-64 Jahren folgende Genehmigungen: A) staatliche Fischereiabgabe (kalastonhoitomaksu). Fischereiabgabe berechtigt zum Angeln mit künstlichen Ködern und einer Rute (davon ausgenommen sind die Sondergewässer). Für sonstiges Angeln benötigen sie eine B) Angelerlaubnis.

3. Personen unter 18 und über 65 Jahren sind berechtigt, ohne entrichten der staatlichen Fischereiabgabe und ohne weitere Angelgebühren mit einer Rute und einem Köder zu angeln, davon ausgenommen sind Stromschnellen und spezielle Gewässer mit Angelverbot. Für sonstiges Angeln benötigen sie eine Angelerlaubnis.
 
Wurmangeln gehören zu den finnischen Jedermannsrechten und können kostenlos betrieben werden.
 
Entrichten der Abgaben und Genehmigungen
a) Sie können die staatliche Fischereiabgabe für ein ganzes Jahr (47 Euro), für einen Zeitraum von sieben Tagen (16 Euro) oder für einen Tag (6 Euro) entrichten. Sie können Fischereiabgabe in R-Kiosks und über das Internet unter http://www.eraluvat.fi/en  kaufen. Die Abgabe kann u.a. in den Naturzentren des Amts für Staatswälder entrichtet werden.

b) Die zwei Alternativen zur Besorgung der Angelerlaubnisse:

1. Gesamtgenehmigung von Kalapassi (Fishing Pass) für das Spinnangeln auf den großen Seen der Region Tampere. Der Schleppangler kann mit mehreren Ruten und Ködern angeln.

2. Die Erlaubnis einer Vereinigung privater Gewässereigentümer oder eines sonstigen Gewässereigentümers wird für das Fischen mit Netzen, Reusen oder bei ähnlichem Angeln, für Stromschnellen und größere natürliche Angelweiher benötigt. Die Angelgenehmigung für die Gewässer der jeweiligen Verwaltungsregion kann man in der Regel auch bei einer Vereinigung privater Gewässereigentümer günstig erstehen, die Angelgebiete sind jedoch oft recht begrenzt.
 
 
Die staatliche Fischereiabgabe berechtigt zum Angeln mit künstlichen Ködern und einer Rute. Davon ausgenommen sind Stromschnellen und Fließgewässer in Wanderfischgewässern sowie die Sondergewässer z.B. kleine Besatzseen.

 
Angelgenehmigungen sind bei örtlichen Angelsport- und Sportgeschäften sowie an Tankstellen und in Dorfläden erhältlich.